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Allgemeine Versicherungsbedingung

Allgemeine Versicherungsbedingung

 

Unter einer allgemeinen Versicherungsbedingung versteht man das Recht oder die Pflicht eines Versicherers und eines Versicherungsnehmers, einen Vertrag einzuhalten. Von den speziellen Versicherungsbedingungen abgesehen, ist der Inhalt der allgemeinen Versicherungsbedingungen auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine solche allgemeine Versicherungsbedingung ist zum Beispiel der Versicherungsgrund. Also bereits in den AGB’s muss festgehalten werden, bei welchen Ereignissen, ein Versicherer zur Zahlung verpflichtet ist.

 

 

 

 

Wenn aber bestimmte Ereignisse ausgeschlossen sind muss das auch deutlich im Vertrag stehen. Hier mal am Beispiel einer Unfallversicherung. Die Unfallversicherung verpflichtet sich eine Summe von 300.000,- Euro bei Vollinvalidität zu zahlen. Allerdings werden Unfälle unter Alkoholeinfluss ausgeschlossen. Wer also mit Alkohol im Blut (auch wenn es nur 0,001% sind) einen Unfall baut, hat nach dieser allgemeinen Versicherungsbedingung, keinen Anspruch auf eine Zahlung durch den Versicherer. Aber zu den gesetzlich vorgeschriebenen AGB’s von Versicherungen gehört noch einiges mehr.

 

 

 

 

So muss in einem Versicherungsvertrag auch sehr genau drin stehen, wie und die welcher Höhe ein Versicherer seinen „Zahlungspflichten“ nachzukommen hat und innerhalb welcher Fristen, die Zahlung erfolgen muss. Für den Versicherungsnehmer muss aber auch sehr genau aufgeführt sein, welche Prämien gezahlt werden müssen und welche Auswirkungen es auf den Vertrag hat, wenn man mit seinen Beiträgen in Verzug gerät. Alle Gründe die zum Verlust des Versicherungsanspruches führen könnten, müssen auch noch extra im Vertrag aufgeführt werden.

 

Außerdem muss auch genau aufgeführt werden, welches Gericht, im Streitfall für diesen Versicherer zuständig ist. Wer sich etwas mit den speziellen Gesetzen für Versicherungen und Vertragsbedingungen auseinandersetzen möchte, kann sich bei den Bürgerbüros oder auch bei den Versicherungsämtern informieren. Bei Downloads aus dem Internet, sollte man darauf achten, dass man sich die Gesetzestexte nur von den offiziellen Seiten der Bundesregierung holt um die aktuellsten Versionen zu bekommen. Allerdings ist da die Übersetzung aus dem Fachdeutsch, nicht inklusive.

 

 

Etliche Versicherungen lesen Sie hier :

 

Versicherungsabschluss

Versicherungskündigung

Versicherungsvertrag 

Aussteuerversicherung

Besteuerung Direktversicherung

Individualversicherung

Ruhegehalt

 
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