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Altersrente für langjährig versichern

Altersrente für langjährig versichern

 

Die Altersrente für langjährig versicherte, wird nach den neuen Gesetzen auch in der Zukunft verändern. Ein zweifelhaftes Entgegenkommen, ist da die Herabsetzung des frühesten Renteneintrittsalters. Wer bisher erst mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte, in Anspruch nehmen konnte, wird das in Zukunft auch schon früher tun können. Für die Jahrgänge 1948/49 wird diese Altersgrenze, je nach Geburtsmonat, herabgesetzt.

 

 

 

 

Wer 1950/63 geboren ist, kann dann schon mit 62 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Allerdings gilt dabei auch, dass man dafür Rentenkürzungen in Kauf nehmen muss. Abschlagsfrei, bekommt man diese Rente nur wenn man bis zum 65 Lebensjahr wartet, bevor man die Rente beantragt. Zusätzlich kommen für jeden Jahrgang noch einige Monate „Wartezeit“ dazu. Denn wer nach 1963 geboren ist, bekommt seine Altersrente erst mit 67 Jahren. Grundsätzlich gilt aber bei der Altersrente für langjährig Versicherte, dass eine Mindestwartezeit von 35 Jahren nachgewiesen werden muss.

 

 

 

 

Aber Rentner und solche die es werden wollen, haben eine Möglichkeit die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente zu versichern. Also vorzeitig in Rente gehen und trotzdem die volle Rente zu bekommen. Dafür wendet man sich an seinen Rentenversicherer. Dort kann man dann eine Rentenauskunft beantragen, wenn man mindestens 54 Jahre alt ist und die sonstigen Anforderungen der Vorzeitigen Altersrente erfüllt. Dann bekommt man eine Auskunft über die Rente, die man bekommen würde, wenn man vorzeitig in Rente geht (inkl. Abschläge).

 

Dazu wird mitgeteilt, wie hoch die Kürzungen tatsächlich sind und man bekommt einen Beitrag genannt, denn man zahlen kann um seine Kürzungen abzuwenden. Die müssen innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden, wenn man die höhere Rente in Anspruch nehmen will. Diese besondere Rentenauskunft nennt zwar Beiträge, aber niemand ist gezwungen die auch zu bezahlen. Wenn man es sich anderst überlegt und doch später in Rente gehen will, bekommt man die Beiträge aber nicht zurück. Trotzdem ist das Geld nicht verloren. Denn auch wenn man erst im Regelalter in Rente geht, bekommt man durch diese Extrazahlung einen Aufschlag für die normale Rente.

 

 

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