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Beitragsvergleich Krankenkasse

Beitragsvergleich Krankenkasse

Für Selbstständige oder Menschen die aus irgendwelchen Gründen aus dem Netz der Krankenversorgung heraus gefallen sind, gibt es jetzt auch Möglichkeiten in die gesetzliche oder die private Krankenkasse zurückzukommen. Mit Basis bzw. Standarttarifen, sind auch die privaten Krankenversicherer jetzt verpflichtet jeden der eine Krankenversicherung möchte aufzunehmen. Mit den Grundtarifen, die etwa die gleiche Leistung bringen wie die GKV kann man aber in der Privatwirtschaft doch einiges an Beiträgen sparen.

 

 

 

 

Die GKV hat zwar ihren Mindestbeitrag für Selbstständige auf 170,- Euro gesenkt und auch wer sich dann nicht leisten kann, kann noch Hilfe von den Ämtern bekommen. Nun mag aber nicht jeder, der gerade aus HarzIV raus ist, schon wieder offenlegen, was den so in der eigenen Haushaltskasse ist. Deshalb kann sich hier vor allem für Singles auch eine PKV lohnen. Die Selbstbeteiligungen sind bei den Grundtarifen der Kassen auch nicht so hoch, dass man dadurch verhungern würde. Denn bereits mit einem Selbstbehalt von 1000,- Euro, bekommt man einen Standarttarif mit einem Beitrag von unter hundert Euro.

 

 

 

 

Hier ist aber für jeden auch die Frage, ob er/sie diesen Selbstbehalt auch leisten kann. Sicher verhungert man nicht mit einem Selbstbehalt von 1000,- Euro, aber auf Dauer leidet auch die eigene Gesundheit darunter. Vor allem wenn man nur wenig verdient und jeden Euro umdrehen muss, können Tausend Euro schon sehr viel sein. Also für Selbstständige die nur wenig verdienen, sollte der Mindestbeitrag der GKV (der ist ohne Selbstbehalt), als Maßstab dienen um einen Beitragsvergleich, bei der Krankenkasse durchzuführen.

 

Denn hier hat man die Grundlage, die einem auf jeden Fall offen steht und auf die man zurückgreifen kann. Auch wenn es sehr lästig ist, sollte man sich im Notfall bei den Behörden informieren, ab welchen Einkommensgrenzen, man Zuschüsse für die Krankenkassenbeiträge bekommen kann. In der Regel gilt das für Einkommen, die geringer als der Regelsatz von HarzIV ist.

 

 

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