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Besteuerung Direktversicherung

Besteuerung Direktversicherung

 

Eine Direktversicherung ist in der deutschen Versicherungslandschaft eine Lebensversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für den Arbeitnehmer abschließen. Da nun der Arbeitnehmer oder seine Angehörigen, dann als Bezugsberechtigte Personen für diesen Vertrag eingetragen werden, muss der Arbeitnehmer die Beiträge (die vom Arbeitgeber bezahlt werden) auch als ganz normalen „Lohn“ versteuern.

 

 

 

 

Das hat für die versicherten Arbeitnehmer zumindest den Vorteil, dass die späteren Auszahlungen nur noch mit dem Ertragsanteil versteuern müssen (also Steuern nur für die aufgelaufenen Zinsen). Wer in den gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen abgesichert ist, kann hier aber unter Umständen doppelt zur Kasse gebeten werden. Denn bekommt man aus so einer Direktversicherung eine Rente muss man dafür auch Sozialabgaben an die Krankenkassen abführen, auch wenn man während der Ansparphase diese Beiträge schon bezahlt hat.

 

 

 

 

Im Amtsdeutsch heißt dass dann „Doppelverbeitragung“ und wurde bei den Gesetzesänderungen vom 01.01.04 bewusst in Kauf genommen. Wem es durch geringe Lohnansprüche schwer fällt, so eine Direktversicherung mit zu tragen (Arbeitgeber zahlt zwar die Beiträge, die werden aber auf den Lohn angerechnet), kann sie auch steuerlich fördern lassen. Dann werden diese Beiträge nur pauschal mit 20% besteuert. Später hat das aber den Nachteil, dass man die gesamten Rentenzahlungen aus dieser Direktversicherung in voller Höhe als Einkommen versteuern muss.

 

Zu den Besonderheiten dieser Direktversicherung gehört, dass sie nur einmal (steuerlich gefördert) abgeschlossen werden kann. Wenn man nun den Chef wechselt, übernimmt vielleicht der neue Chef den Vertrag oder man zahlt die Beiträge aus eigener Tasche weiter. Aber man kann diese Verträge auch Beitragsfrei weiterlaufen lassen, was natürlich Auswirkungen auf die Auszahlungssumme hat. Aber damit ist man zumindest vor finanziellen Belastungen bei einer Arbeitslosigkeit sicher. Nur eines kann man mit einer solchen Direktversicherung nicht machen: vorzeitig kündigen um an das Geld zu kommen.

 

 

Hilfreiche Eckpunkte entnehmen Sie hier :

 

Aussteuerversicherung

Ratenkredit Restschuldversicherung

Individualversicherung

Ruhegehalt

Rentenalter

Rentenalter Frau

Allgemeine Versicherungsbedingung

 
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