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Hinzuverdienst Altersrente

Hinzuverdienst Altersrente

 

 

Viele ältere Menschen werden sich sicher auch in Zukunft, zu der Altersrente etwas dazuverdienen wollen. Manche aus finanziellen Gründen, andere, weil ihnen der Ruhestand zu langweilig ist. Was auch immer der Grund dafür ist, so wird doch sicher kaum jemand dabei auf seine hart erarbeitete Rente verzichten wollen. Wer etwas dazu verdienen möchte und dazu auch noch die volle Altersrente bekommen möchte, darf mindestens 345,- Euro dazuverdienen.


Diese Mindestsumme von 345,- Euro gilt in den alten und in den neuen Bundesländern. Außerdem darf man bis zu zwei Mal im Jahr das doppelte dazu Verdienen ohne dass es Auswirkungen hat. Aber Achtung! Wer jetzt fröhlich glaubt doch einfach mal diese 2mal Überschreitung auf das ganze Jahr „verteilen“ zu können wird bitter enttäuscht. Das ist nämlich nicht möglich und wird mit Abzügen geahndet. Verdient ein Rentner mehr dazu, so wird die Rente auf mindestens 2/3 gekürzt.

 

 

 

 

Bekommt man also nur eine 2/3 Rente, so darf man bis zu 460,- Euro (in den alten Bundesländern) und ca. 400,- (in den neuen Bundesländern) dazuverdienen. Je nach dem wie viel man dazu verdient, kann die Rente dabei auch auf die Hälfte oder sogar auf 1/3 gekürzt werden. Die genauen Verdienstgrenzen unterscheiden sich zurzeit aber noch in den alten und neuen Bundesländern teilweise erheblich. Wer also überlegt sich zu seiner Rente etwas dazu zu verdienen, sollte auch genau nachrechnen, ob man mit dem Job, dann wenigstens das gleiche in der Tasche hat, wie mit der vollen Rente.

 

Außerdem muss peinlich genau darauf geachtet werden, dass die „Hinzuverdienstgrenzen“ nicht überschritten werden. Denn wenn man nur einen Euro zu viel verdient, kann das gleich eine Rentenkürzung von 1/3 nach sich ziehen. Rentner die das reguläre Rentenalter erreicht haben, also derzeit mind. 65 Jahre alt sind, können so viel dazu verdienen wie sie möchten und müssen es dem Versicherungsträger nicht melden. Dafür muss aber das Finanzamt informiert werden. Denn diese Einkünfte müssen ganz normal versteuert werden.

 

 

Wichtige Anmerkungen zum Inhalt :

 

Altersrente Vergleich

Berechnung Altersrente

Vorgezogene Altersrente

betriebliche Altersrente

Besteuerung Altersrente 

Altersrente für langjährig versichern

Altersrente Versicherung Vergleich  

 

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