Individualversicherung Die deutschen Gesetze schreiben den Bürgern des Landes ja eine Vielzahl verschiedener Versicherungen vor. Diese Versicherungen die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, werden auch Sozialversicherungen genannt. Aber man kann sich ja noch zusätzlich bei zahllosen Unternehmen gut versichern. Diese Versicherungen werden als „Individualversicherung“ bezeichnet. Damit werden also alle Versicherungen die für Personen, Gegenstände oder Firmen abgeschlossen werden, zusammengefasst.
Eine Individualversicherung für Personen kann eine private Krankenversicherung, eine Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung sein (Zusatzversicherungen auch!). Bei den Versicherungen für Gegenstände, sollte man das ganze nicht zu wörtlich nehmen, denn dazu zählen auch Versicherungen wie die private Unfallversicherung, die ja eigentlich auf eine Person bezogen ist. Aber auch Haftpflichtversicherungen und Versicherungen für Tiere, Autos, Haus und Hof fallen in diesen Bereich der Individualversicherung.
Gerade für Privatpersonen ist es oft sehr schwer, herauszufinden welche Versicherung und welcher Versicherer der richtige ist. Deshalb ist eine fachliche Begleitung, bei der Suche sicher nie verkehrt. Damit man aber auch hier den richtigen Berater für die eigene Individualversicherung findet, kann man ja mal bei mehreren Vermittlern bzw. Maklern eine Anfrage stellen. Sucht man mehrere Versicherungen und bekommt, von seinem Berater nur „Tarife“ einer Versicherungsgruppe, sollte man sich möglichst einen anderen suchen. Denn dieser ist dann sicher nicht unabhängig und eine echte „Kundenberatung“ kann man dann fast schon ausschließen. Die dritte Gruppe dieser individuellen Versicherungen betrifft nur gewerbliche Versicherungen. Also Betriebshaftpflichversicherungen, Transportversicherungen und so ziemlich jede Versicherung die dazu dient eine Firma (oder einen Gewerbetreibenden) im Schadensfall abzusichern. Mal als Beispiel für das Gewerbe, kann man auch die Betriebsunterbrechungsversicherung anführen. Wenn also durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis, der Betrieb keine „Produkte“ mehr herstellen und Vertreiben kann (Feuer!), bezahlt die Versicherung die Laufenden Kosten des Betriebes, bis alle Arbeitsgeräte wiederbeschafft oder repariert wurden. Stöbern Sie auch hier mehr zum Inhalt : Aussteuerversicherung Ratenkredit Restschuldversicherung Besteuerung Direktversicherung Ruhegehalt Versicherungsabschluss Allgemeine Versicherungsbedingung Versicherungsvertrag |