Ratenkredit Restschuldversicherung Wer heute einen Ratenkredit aufnehmen will, wird wohl kaum um eine Restschuldversicherung herumkommen. Da sie die Angehörigen des Kreditnehmers oder auch den Kreditnehmer selbst absichert, ist sie prinzipiell eine gute Sache. Aber genau genommen ist so eine Restschuldversicherung ein zweischneidiges Schwert. Denn wenn ein Kreditgeber eine Restschuldversicherung zwingend vorschreibt, muss das als Bestandteil der Zinsen aufgeführt werden.
Nun macht das aber keine Bank, weil man ja mit besonders niedrigen Zinsen glänzen will. Betrachtet man dazu die erheblichen Kosten die für so eine Restschuldversicherung entstehen können, so wird die Kreditaufnahme gleich viel teurer. Außerdem schreiben viele Banken zwar keine Restschuldversicherung vor, vergeben aber trotzdem keinen Ratenkredit wenn man sich diese zusätzliche Ausgabe sparen will. Genau genommen sind solche Versicherungen einfache Risikolebensversicherungen, die ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können.
Was zu einem weiteren Nachteil dieser Versicherung führt. Denn stirbt der Kreditnehmer wegen einer Vorerkrankung, verweigern die Versicherer trotzdem die „Kostenübernahme“ und die Familie, bleibt auf den Kreditschulden sitzen. Wenn sich jemand denkt, dass „Risikolebensversicherungen“ ja eigentlich gar nicht so teuer sind, dann mag das ja zutreffen. Jedoch sind die Produkte die man als Restschuldversicherung bei der Bank „angeboten“ bekommt, viel teurer als die gewöhnlichen Risikolebensversicherungen die man auf dem normalen Versicherungsmarkt bekommt. Wenn man sich also bei einer Bank um einen Ratenkredit bemüht und die auf einmal auf einer Restschuldversicherung besteht, sollte man genau nachrechnen ob sie auch als Bestandteil der „Zinsen“ hinkommt. Selbst wenn die Absicherung auch Arbeitslosigkeit und Krankheit einschließt und damit mehr Vorteile bietet, muss dieser Kostenfaktor Bestandteil der Zinsen sein. Denn warum sollten Kreditnehmer ihrer Bank mehr Sicherheiten geben als der ganze Kredit wert ist?!? Weitere Hinweise an dieser Stelle : Aussteuerversicherung Besteuerung Direktversicherung Individualversicherung Ruhegehalt Allgemeine Versicherungsbedingung Versicherungskündigung Versicherungsvertrag |