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Reiserücktrittskostenversicherung Vergleich

Reiserücktrittskostenversicherung Vergleich

 

Es kann endlos viele Gründe geben, warum jemand von einer gebuchten Reise wieder zurücktritt. Bevor man sich aber darauf stürzt und eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte man sich genau darüber im Klaren sein, bei welchen Gründen eine Versicherung überhaupt zur Zahlung verpflichtet ist. Dazu gehören sicher zuerst einmal Todesfälle in den Familien der Reisenden. Genau genommen heißt das, wenn zwei Freundinnen gemeinsam einen Urlaub buchen und die Mutter oder Oma der einen verstirbt, so ist auch die andere berechtigt von der Reise zurückzutreten.

 

 

 

 

Eltern die Ihre Kinder bei den Großeltern oder einer anderen Person zu Hause lassen, während sie eine Reise antreten wollen, sind auch dann berechtigt, von einer Reise zurückzutreten, wenn die Betreuungsperson schwer erkrankt und sich nicht mehr um die Kinder kümmern kann. Natürlich gilt eine Reiserücktrittsversicherung auch, wenn man selbst als Reisender krank wird. Das gilt aber nur solange, man die Reise noch nicht angetreten hat.

 

 

 

 

Viele Versicherer ermöglichen auch eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass es kurz vor dem Urlaub zu einem schweren Einbruch, ein Feuer oder eine Überschwemmung kommt. Schließlich mag niemand in den Urlaub fahren, während die eigenen vier Wände so fröhlich vor sich hinkokeln. Zusätzlich sollte eine gute Reiserücktrittsversicherung auch dann greifen, wenn man kurz vor dem Urlaubsantritt gekündigt wird. Das ist ja häufig mit finanziellen Einbußen verbunden und sollte daher auch zu den Regelleistungen einer Reiserücktrittsversicherung gehören.

 

Besonders beliebte Gründe der Versicherer (um sich vor den Zahlungsansprüchen der Kunden zu drücken) sind die so genannten höheren Gewalten. Hier werden dann meistens, Dinge wie Bürgerkriege, explodierte Atommeiler und streikendes Flugpersonal. Vor allem bei letzterem hat man aber auch gewisse „Schadensersatzansprüche“ gegen den Reiseveranstalter. Wenn man gar nicht zu seinem Urlaub kommt, weil das Transportmittel flach liegt, kann man eben auch sein Geld zurückfordern. Von Sturheiten der Reiseveranstalter darf man sich da nicht beeindrucken lassen. Keine Leistung, kein Geld, Punkt!

 

 

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