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Rentenalter

Rentenalter

 

Durch die vielen Änderungen in den Gesetzen hat sich auch in Deutschland viel beim offiziellen Rentenalter getan. Während man in der Vergangenheit mit 65 Jahren in Rente gehen konnte und es dabei keine weiteren Probleme gab, wird es in Zukunft noch um einiges schwieriger. Bei den „normalen“ Rentnern, die von 1947 bis 1958 geboren wurden, gilt dass sie mit jedem Jahrgang erst einen Monat später (als der vorherige Jahrgang) regulär in Rente gehen dürfen.

 

 

 

 

Damit kann der Jahrgang 1958 erst mit den 66 Geburtstagen seinen Ruhestand antreten. Wer nach 1958 geboren wurde, für den erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um 2 Monate. So dass der Geburtsjahrgang 1963 erst mit 66 Jahren und 10 Monaten das reguläre Rentenalter erreicht und die späteren Jahrgänge erst mit dem 67 Geburtstag. Aber es gibt ja selbst heute nur noch sehr wenige Rentner die ganz normal in Rente gehen.

 

 

 

 

Denn das Berufsleben zehrt viele Menschen dramatisch aus. Denn selbst die Altersgrenze von 65 Jahren, wird kaum von einem Arbeitnehmer voll erreicht. Das für langjährig versicherte, die 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, auch weiterhin die Möglichkeit besteht, normal mit 65 Jahren in Rente zu gehen ist dabei nur ein kleiner Trost. Denn kaum jemand schafft es wirklich 45 Jahre lang durchzuarbeiten und eine reguläre Arbeitsleistung von 45 Jahren nachzuweisen.

 

Damit Frauen und Mütter bei der Rentenzuteilung und mit dem Rentenalter nicht benachteiligt werden, gibt es zwar die Regelung, dass Erziehungszeiten von Kindern bis 10 Jahren, als Arbeitszeiten gelten. Allerdings hilft das bei der eigentlichen Rente, dann auch nicht wesentlich weiter, weil die Summe oft nicht vollständig zum Leben reichen wird. Selbst vor Menschen mit schwersten Behinderungen macht die neue Gesetzeslage nicht wirklich halt, denn auch für diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten können, wurde das Rentenalter angehoben. Trotz der so genannten Vertrauensschutzregeln, müssen auch Schwerbehinderte in Zukunft bis zum 65 Lebensjahr warten, bis man ihnen das Rentenalter anerkennt.

 

 

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