Rentenalter Frau Vor dem Gesetzt sind alle gleich. So heißt es jedenfalls. Das gilt natürlich auch für die Rente. Dennoch bringt das Rentenalter vor allem für eine Frau gewichtige Nachteile mit sich. Denn obwohl in den gesetzlichen Rentenkassen Erziehungszeiten als „Arbeitszeit“ angerechnet werden, bekommt doch der überwiegende Teil der Frauen eine geringere Rente als ein Mann der genauso lange gearbeitet hat. Das liegt schlichtweg daran, dass auch heute noch die meisten Frauen, einen wesentlich geringeren Arbeitslohn bekommen als ihre männlichen Kollegen. Weil die Rentenansprüche sich aber auch nach dem eigenen Durchschnittslohn orientieren, hat das im Endeffekt auch Auswirkungen auf das Einkommen im Rentenalter. Macht man allerdings einen Ausflug in die Geschichte der Rentenversicherungen, wird man sicher nicht erstaunt sein, dass mit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherungen, das Reguläre Rentenalter erst mit 70 Jahren begann. Dabei mussten dann auch noch 30 Jahre Arbeitszeit mit Rentenversicherungsbeiträgen für eine 60 Stundenwoche nachgewiesen werden.
Das die Menschen zu dieser Zeit oft gar nicht so lange gelebt haben, scheint bei diesen Zahlen, fast unterzugehen. Erst 27 Jahre nach der Einführung der Rentenversicherung, also 1916, wurde das Rentenalter für einen Mann auf 65 Jahre heruntergesetzt und für die Frau auf 60. Die Tatsache, dass das Rentenalter heute wieder angehoben wird, lässt viele fürchten, dass vor dem Gesetz, das Rentenalter, wieder auf diese historischen Höhen klettern könnte. Ob es nun so weit kommt oder nicht, darüber braucht man sich eigentlich nicht den Kopf zu zerbrechen, denn niemand kann sagen, was den Politikern morgen einfällt. Damit man sich aber zumindest selbst ein wenig absichert und ein Einkommen hat, wenn man nicht bis zum Rentenalter durcharbeiten kann, kann man jedem nur empfehlen sich auf die eine oder andere weise privat abzusichern. Finden Sie mehr relevante Materialien zur Thematik : Individualversicherung Ruhegehalt Rentenalter Versicherungsabschluss Allgemeine Versicherungsbedingung Versicherungskündigung Versicherungsvertrag |