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Schulvortrag Rechtsschutzversicherung

Schulvortrag Rechtsschutzversicherung

 

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Eine Rechtsschutzversicherung soll den Versicherten, dabei unterstützen zu seinem Recht zu kommen, wenn es im alltäglichen Leben zu einem entsprechenden Streit kommt. Wer für einen Schulvortrag oder ein Referat über die Rechtsschutzversicherung halten möchte (oder muss), sollte dabei nicht unbedingt mit den Versicherungsgesellschaften als Leitfaden arbeiten. Denn die Rechtsschutzversicherungen bestehen häufig aus Modulen, die man bei fast jedem Versicherer bekommt. Im Prinzip kann man das mit Legosteinen vergleichen.

 

 

 

 

Der rote Block Legosteine für den Rechtsschutz im Straßenverkehr, aber auch für Mietrecht, Scheidungen und Strafrecht, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige auch strickt in „privat“ und „geschäftlich“ getrennt wird. Außerdem ist eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige oft etwas teurer. Bei vielen Dingen, über die man sich im Leben streiten kann, bekommt man eine passende Versicherung für den Rechtsschutz.

 

 

 

 

Dennoch wird die Gesamtleistung einer Rechtschutzversicherung weit überschätzt. Wer zum Beispiel einen Beratungsrechtschutz hat und danach den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen will, wird häufig auch die Kosten der Beratung selbst tragen müssen. Zusätzlich gibt es aber noch die Rechtsschutzversicherung für die Sozialgerichte. Wirklich nützlich, sind sie aber nur wenn es um den Führerschein geht oder um relativ hohe Renten. Falls euch mal ein Vertreter unterkommt, der euch einen Schulvortrag über die Nützlichkeit einer Rechtschutzversicherung für HarzIV – Empfänger hält, schmeißt den raus.

 

Das ist Humbug! Wer so wenig Geld in der Tasche hat, wie ein Harz IV Empfänger bekommt bei jedem Amtsgericht einen Berechtigungsschein. Damit muss man dem Anwalt, bei jedem möglichen Fall nur noch 10,- Euro bezahlen. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe reichen da meistens schon aus. Vor allem wenn es um Rechtsstreitigkeiten über HarzIV geht, empfiehlt es sich, nach einem spezialisierten Anwalt zu suchen, der möglichst schon viel Erfahrung im Umgang mit den Beamten der ARGE hat.

 

 
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