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Versicherungskündigung

Versicherungskündigung

 

Nicht jede Versicherung die man in Deutschland abschließen kann, ist auch eine Kapitallebensversicherung die man weiterverkaufen kann. Deshalb kann es immer mal wieder vorkommen, dass man eine Versicherungskündigung aufsetzen muss. Wenn man mal von dem einfachen Fall einer fristgemäßen Kündigung ausgeht, so muss doch im Kündigungsschreiben einiges drinstehen.  Zuerst müssen sowohl Versicherer und Versicherungsnehmer mit voller Anschrift im Kündigungsschreiben aufgeführt werden.

 

 

 

 

Dann auch der Vermerk (Betreff) der Kündigung eines Versicherungsvertrages. Wenn man mehrere Versicherungen bei einem Unternehmen hat, so sollt man nicht nur seine Kundennummer angeben, sonder auch die Nummer des betreffenden Versicherungsscheines. Beim Kündigungstermin, sollte man sehr genau aufpassen. Es reicht nicht den Standartsatz von: „Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin.“ aufzuschreiben. Denn mitunter kommen dann einige Versicherer auf die Idee, sich den Kündigungstermin selbst auszusuchen, ohne auf den Vertrag zu achten.

 

 

 

 

 

Deshalb ist es wichtig, hier das genaue Datum des Vertragsendes anzugeben. Um sich bei einer Versicherungskündigung auch noch weiter abzusichern, sollte man mit der Kündigung auch eine Bestätigung anfordern. Bei Kaskoversicherungen für ein Auto sollte man auch eine Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse anfordern. Für den Versand einer Versicherungskündigung sollte man grundsätzlich nur auf Einschreiben zurückgreifen. Dies mag zwar ein paar Cent teuerer sein, aber es kann im Streitfall, lebenswichtig sein. Idealerweise verschickt man diese Schreiben mit einem Rückschein.

 

Das dauert dann zwar ein paar Tage, bis man seine Bestätigung bekommt, aber das ist unter Umständen der einzige Beweis, den man hat, wenn der Versicherer behauptet „nie eine Kündigung erhalten zu haben“. Außer den Regulären Kündigungsfristen und bei Schadensfällen, kann man eine Versicherung auch dann kündigen wenn die Beiträge um 5% oder mehr angehoben werden. Das gilt aber nicht bei „Lebensversicherungen“ bei denen eine so genannte Dynamische Anpassung vereinbart wurde. Wird z.B. eine Unfallversicherung um 25% teuerer als beim ersten Beitrag, so hat man auch eine Gelegenheit eine Außerordentliche Kündigung auszusprechen.

 

 

Entnehmen Sie an dieser Stelle verschiedene Versicherungen :

 

Versicherungsabschluss

Allgemeine Versicherungsbedingung 

Versicherungsvertrag

Aussteuerversicherung

Ratenkredit Restschuldversicherung 

Besteuerung Direktversicherung  

Individualversicherung

 
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